Willkommen bei Melius gGmbH!

Ihr Dienstleister für Assistenzleistungen und Unterstützung im Alltag für den Raum Velbert, Wuppertal, Solingen und Umgebung

Melius gGmbH

Wir sind eine gemeinnützige Organisation, die sich darauf spezialisiert hat, Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf sowie Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag zu unterstützen. Unser Ziel ist es, ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Dabei bieten wir zwei Hauptleistungsangebote an, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden:

UNSERE BEREICHE

Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI

Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Alltagsbegleitung, Betreuung und Aktivierung zur Entlastung pflegender Angehöriger.

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Assistenzleistungen nach §78 SGB IX

Assistenz zur Förderung der Selbstständigkeit, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und zur Umsetzung eigener Lebensziele.

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Blogbeiträge zu Pflege, Teilhabe und sozialen Themen

Unser Blog erklärt Themen wie Pflege, Teilhabe und Inklusion in einfacher Sprache – verständlich und für alle, die mehr wissen und mitreden möchten.

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Welche Leistungen bieten wir im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag an?

Unser Angebot zur Unterstützung im Alltag basiert auf den Bestimmungen des §45a SGB XI. Wir unterstützen Sie oder Ihre Angehörigen dabei, Ihren Alltag zu bewältigen und ein eigenständiges Leben zu führen. Unsere erfahrenen und einfühlsamen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen zur Seite und bieten Ihnen Unterstützung in verschiedenen Bereichen.

 

Haushaltshilfe

Wir übernehmen für Sie gerne Aufgaben wie die Reinigung der Wohnung, die Wäschepflege, oder unterstützen Sie bei Einkäufen und Besorgungen. Dabei passen wir unsere Unterstützung immer individuell an Ihre tagesaktuellen Bedürfnisse an.

Alltagsbegleitung

Unsere Mitarbeiter:innen begleiten Sie zu Arztbesuchen, Behördengängen und anderen Terminen. Wir unterstützen Sie auch bei der Teilnahme an Freizeitaktivitäten und helfen Ihnen dabei, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.

Pflegeentlastung

Wir bieten pflegenden Angehörigen eine wertvolle Entlastung. Unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen kümmern sich stundenweise um Ihre pflegebedürftigen Angehörigen, sodass Sie sich eine Auszeit nehmen und neue Energie tanken können.

Leistungen

„Den Sinn der Welt verwirklicht die von Weisheit erleuchtete und von Liebe erwärmte Tat des Menschen.“

(Rudolf Steiner)

Welche Möglichkeiten der Finanzierung des Angebotes gibt es?

Wir sind ein anerkannter Dienstleister nach §45a Absatz 1 SGB XI und können unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Mit den Pflegegraden 1-5 öffnen sich für Sie drei Optionen der Refinanzierung unseres Angebotes:

Entlastungsbetrag

Mit den Pflegegraden 1–5 stehen Ihnen jeden Monat 131 € Entlastungsbetrag zur Verfügung. Wird dieser nicht oder nur teilweise genutzt, lässt er sich ansparen und bis zum 30. 06. des Folgejahres verwenden. Anschließend verfällt er, wenn er nicht rechtzeitig in Anspruch genommen wird.

Verhinderungspflege

Seit Juli 2025 wurden für die Pflegegrade 2–5 die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengefasst. Nutzen Sie diese Leistungen unter 8 Stunden am Stück, bleibt Ihr Pflegegeld vollständig erhalten.

40% Sachleistung

Bei den Pflegegraden 2–5 können Sie bis zu 40 % Ihrer Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umwandeln und damit Unterstützung im Alltag finanzieren. Die übrigen 60 % der Sachleistung oder – je nach Wunsch – das entsprechende Pflegegeld bleiben Ihnen weiterhin erhalten.

Finanzierung

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Ihr Ansprechpartner

Simon Röntgen
Geschäftsführer

Kontakt:
Tel.:  0202 / 29 79 72 56
Mail:  alltagshilfe@melius-ggmbh.de

Welche Leistungen bieten wir im Rahmen der Eingliederungshilfe an?

Unser Angebot im Bereich der Eingliederungshilfe sind Assistenzleistungen nach §78 SGB IX, sie werden im Rahmen des Selbstbestimmten Wohnens erbracht.

Was ist Selbstbestimmtes Wohnen?

Es bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen in ihrer eigenen Wohnung leben und selbst über ihren Alltag entscheiden können. Sie erhalten die Unterstützung, die sie benötigen, um ihr Leben aktiv und nach ihren Vorstellungen zu gestalten – mit so viel Eigenständigkeit wie möglich.

Welche Wohnformen gibt es denn?

Beim selbstbestimmten Wohnen gibt es verschiedene Wohnformen: Man kann alleine in einer eigenen Wohnung leben oder gemeinsam mit anderen in einer Wohngemeinschaft. Die notwendige Unterstützung kommt flexibel nach Hause und hilft im Alltag – genau dort, wo sie gebraucht wird, um selbstständig zu bleiben.

Bekomme ich auch Assistenz im Elternhaus?

Ja, Assistenzleistungen können auch im Elternhaus in Anspruch genommen werden. Die Unterstützung hilft dabei, den Alltag selbstständiger zu gestalten und schrittweise neue Fähigkeiten zu erlernen. So können Sie sich optimal auf ein eigenständiges Leben und einen möglichen Umzug in die eigene Wohnung vorbereiten.

Wie erhalte ich das Selbstbestimmte Wohnen?

Um das selbstbestimmte Wohnen zu erhalten, stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Kostenträger, meist dem Bezirk oder dem Sozialhilfeträger. Dabei werden Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ziele besprochen. In einem Gespräch wird gemeinsam ermittelt, welche Unterstützung Sie benötigen und wie diese bestmöglich organisiert werden kann.

Wo muss ich einen Antrag stellen?

Den Antrag auf selbstbestimmtes Wohnen stellen Sie beim zuständigen Sozialhilfeträger, zum Beispiel beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Dort wird geprüft, ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um Assistenzleistungen bewilligt zu bekommen.

Wer kann mir bei dem Antrag helfen?

Wir, die Melius gGmbH, beraten und unterstützen Sie umfassend bei der Antragsstellung für das selbstbestimmte Wohnen.
Zusätzlich helfen unabhängige Beratungsstellen wie die EUTB oder die KoKoBe bei allen Fragen weiter. Alternativ können Sie sich direkt an den für Sie zuständigen Sozialhilfeträger wenden.

Wer unterstützt mich und wie wird es bezahlt?

Die Unterstützung im selbstbestimmten Wohnen kann über einen Leistungsanbieter oder durch selbst organisierte Hilfen erfolgen. Die Kosten übernimmt in der Regel der Sozialhilfeträger. Alternativ kann ein persönliches Budget beantragt werden. Dabei erhalten Sie monatlich Geld und entscheiden selbst, wer Sie unterstützt.

Qualifizierte Assistenz

Die qualifizierte Assistenz ist eine fachlich angeleitete Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Sie wird von geschulten Fachkräften erbracht und hilft, persönliche Ziele zu erreichen, neue Fähigkeiten zu erlernen und vorhandene Kompetenzen zu festigen – für eine möglichst selbstbestimmte und stabile Lebensführung.

Unterstützende Assistenz

Die unterstützende Assistenz bietet Begleitung und praktische Hilfe für Menschen mit Behinderungen, um ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Sie unterstützt bei Aktivitäten außerhalb des Wohnens – etwa bei Ausflügen, Arztbesuchen oder Einkäufen – und ermöglicht so mehr Selbstständigkeit und soziale Teilhabe im Alltag.

Leistungen

„Nicht da ist man daheim, wo man seinen Wohnsitz hat, sondern wo man verstanden wird.“

(Christian Morgenstern)

Das Persönliche Budget nach §29 SGB IX.

Unser Leistungsangebot ist aktuell gebunden an die Finanzierung über das Persönliche Budget.

 

Was ist Persönliches Budget?

Das Persönliche Budget ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Es hilft ihnen, selbst zu entscheiden, welche Hilfen und Unterstützungen sie im Alltag brauchen. Mit dem Persönlichen Budget können sie zum Beispiel Assistenz bezahlen.

Wie bekomme ich das Persönliche Budget?

Um das Persönliche Budget zu erhalten, muss einen Antrag bei einem Sozialhilfeträger gestellt werden. Das ist zum Beispiel der Landschaftsverband. Gemeinsam wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Es kann hilfreich sein, sich Unterstützung von einer Beratungsstelle zu holen, um den Antragsprozess besser zu verstehen und gut vorbereitet zu sein.

Was ist wichtig bei der Antragsstellung?

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Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizufügen, um den Antrag vollständig zu machen. Dazu gehören zum Beispiel ärztliche Gutachten oder andere Nachweise über die Behinderung oder Krankheit. 

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, prüft der Sozialhilfeträger die Voraussetzungen und entscheidet über die Bewilligung. Es kann eine gewisse Zeit dauern, bis man eine Rückmeldung erhält.

Es ist ratsam, während des Antragsverfahrens alle wichtigen Dokumente und Kommunikationen gut aufzubewahren und sich gegebenenfalls über den aktuellen Stand des Antrags zu informieren.

Was passiert, wenn mein Antrag bewilligt wurde?

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Wenn der Antrag bewilligt wird, erhält man Informationen darüber, wie das Geld genutzt werden kann und welche weiteren Schritte zu beachten sind. Es ist wichtig, die Ausgaben im Blick zu behalten und diese entsprechend den Vorgaben des Sozialhilfeträgers zu dokumentieren.

Man muss aber auch Verantwortung übernehmen und gut planen, damit das Geld ausreicht.

Wen kann ich mit dem Budget bezahlen?

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich mit dem Budget Unterstützung zu kaufen.

Man kann sich die Hilfe bei einem Anbieter einkaufen, der einem dann Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellt.

Auch kann man sich die Assistenz selber suchen und sie mit der Unterstützung beauftragen und bezahlen.

Wer kann noch beraten?

Melius gGmbH

Wir stehen gerne zur Verfügung und beraten bei allen Fragen rund um das persönliche Budget.

LVR / LWL

Der LVR und der LWL sind zum Beispiel sogenannte Sozialhilfeträger und bezahlen das persönliche Budget.

KoKoBe

Die KoKoBe’s beraten Menschen mit Behinderung bei allen Fragen und unterstützen bei dem Stellen von Anträgen.

Persönliches Budget

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Ansprechpartner

Simon Röntgen
Geschäftsführer

Kontakt:
Tel.:  0202 / 29 79 72 56
Mail:  wohnen@melius-ggmbh.de

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