Der Alltag kann manchmal anstrengend werden.
Vielleicht brauchst du Unterstützung bei:
🧹 Putzen
🛒 Einkaufen
🚶 Spaziergängen
🏥 Arztbesuchen
🧺 Wäsche
💬 Betreuung oder Begleitung
Genau dafür gibt es den:
Entlastungsbetrag der Pflegekasse
Viele Menschen kennen diese Leistung nicht —
obwohl sie ihnen zusteht.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI.
Er soll Menschen mit Pflegebedarf unterstützen,
damit sie möglichst lange zuhause leben können.
Außerdem sollen pflegende Angehörige entlastet werden.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026? 💶
Seit 2025 gilt:
✅ 131 € pro Monat
✅ bis zu 1.572 € pro Jahr
Die Leistung wurde von 125 € auf 131 € erhöht.
Der Betrag steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu.
Wichtig zu wissen ❗
Der Entlastungsbetrag wird:
nicht bar ausgezahlt
Das bedeutet:
Du bekommst kein Geld direkt auf dein Konto.
Die Pflegekasse übernimmt stattdessen die Kosten für anerkannte Unterstützungsangebote.
Meist läuft das so:
📑 Du reichst Rechnungen ein
oder
🏢 der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
Wofür kannst du den Entlastungsbetrag nutzen? 🏡
Die Leistungen sollen den Alltag erleichtern.
Zum Beispiel für:
✔️ Haushaltshilfe
✔️ Putzen und Aufräumen
✔️ Wäsche waschen
✔️ Einkaufshilfe
✔️ Begleitung zum Arzt
✔️ Spaziergänge
✔️ Betreuung bei Demenz
✔️ Gespräche und Beschäftigung
✔️ Alltagsbegleitung
✔️ Unterstützung bei Freizeitaktivitäten
✔️ Begleitung zur Apotheke, zum Amt oder Friseur
Die Hilfe kann praktisch, sozial oder betreuend sein.
Unterstützung bei Demenz 🧠
Besonders wichtig ist der Entlastungsbetrag für Menschen mit Demenz.
Möglich sind zum Beispiel:
💙 gemeinsame Spaziergänge
💙 Beschäftigungsangebote
💙 Gespräche
💙 Gedächtnistraining
💙 Betreuung zuhause
Das kann Angehörige spürbar entlasten.
Wer hat Anspruch?
Den Entlastungsbetrag erhalten:
✅ Menschen mit Pflegegrad 1
✅ Menschen mit Pflegegrad 2
✅ Menschen mit Pflegegrad 3
✅ Menschen mit Pflegegrad 4
✅ Menschen mit Pflegegrad 5
Voraussetzung:
Die Person lebt zuhause oder in bestimmten ambulanten Wohnformen.
Wichtig: Pflegegrad 1 bekommt besonders wenig Leistungen
Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten oft nur wenige Leistungen der Pflegeversicherung.
Der Entlastungsbetrag ist deshalb besonders wichtig.
Denn:
Er kann helfen,
frühzeitig Unterstützung im Alltag zu bekommen.
Wer darf die Leistungen erbringen?
Nicht jede Hilfe wird von der Pflegekasse bezahlt.
Die Unterstützung muss meist erfolgen durch:
✔️ anerkannte Dienste
✔️ zugelassene Anbieter
✔️ geschulte Helferinnen
✔️ anerkannte Nachbarschaftshelferinnen
✔️ Ehrenamtliche mit Schulung
Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland.
Deshalb lohnt sich eine Nachfrage bei:
📞 Pflegekasse
📞 Pflegestützpunkt
📞 Beratungsstelle
Nicht genutztes Geld verfällt nicht sofort ⏳
Viele Menschen nutzen den Betrag nicht jeden Monat vollständig.
Das ist wichtig zu wissen:
📅 Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Beispiel:
Nicht genutzte Leistungen aus 2025 können noch bis zum 30.06.2026 verwendet werden.
Danach verfällt das Geld.
Warum nutzen viele Menschen den Betrag nicht?
Viele wissen gar nicht:
⚠️ dass sie Anspruch haben
⚠️ welche Angebote erlaubt sind
⚠️ wie die Abrechnung funktioniert
⚠️ dass auch kleine Hilfen möglich sind
Dadurch bleiben jedes Jahr viele Leistungen ungenutzt.
Warum ist der Entlastungsbetrag sinnvoll? 💡
Für dich:
💙 Hilfe im Alltag
💙 mehr Selbstständigkeit
💙 Entlastung bei anstrengenden Aufgaben
💙 mehr Sicherheit zuhause
💙 längeres Wohnen in der eigenen Wohnung
Für Angehörige 👨👩👧
Auch Angehörige profitieren.
Denn der Entlastungsbetrag kann helfen:
✔️ Überlastung zu vermeiden
✔️ kleine Pausen zu ermöglichen
✔️ Betreuung zu organisieren
✔️ Unterstützung im Alltag zu sichern
Pflegende Angehörige leisten oft sehr viel —
und brauchen ebenfalls Entlastung.
Kombination mit anderen Leistungen möglich 📌
Der Entlastungsbetrag kann oft zusätzlich genutzt werden zu:
✔️ Pflegegeld
✔️ Pflegesachleistungen
✔️ Verhinderungspflege
✔️ Tagespflege
✔️ Kurzzeitpflege
Dadurch kann mehr Unterstützung finanziert werden.
Tipp: Die 40-%-Umwandlung
Viele kennen auch diese Möglichkeit nicht:
Wenn Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt werden,
können bis zu 40 % davon zusätzlich für anerkannte Alltagshilfen eingesetzt werden.
Das nennt man:
Umwandlungsanspruch (§ 45a / § 36 SGB XI)
Dadurch können oft deutlich mehr Unterstützungsleistungen genutzt werden.
Wo bekommst du Hilfe?
Beratung bieten zum Beispiel:
✅ Pflegekassen
✅ Pflegestützpunkte
✅ EUTB-Beratungsstellen
✅ ambulante Pflegedienste
✅ Sozialdienste
✅ Verbraucherzentralen
Weitere Informationen
🔗 https://www.pflegeberatung.de
🔗 https://www.bundesgesundheitsministerium.de
🔗 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
Fazit 💙
Der Entlastungsbetrag kann den Alltag deutlich erleichtern.
Er hilft:
✔️ länger zuhause zu leben
✔️ Unterstützung zu organisieren
✔️ Angehörige zu entlasten
✔️ Selbstständigkeit zu erhalten
Und das Wichtigste:
Viele Menschen haben Anspruch darauf —
nutzen die Leistung aber noch nicht.
Darum:
Informieren, beraten lassen und Hilfe annehmen.