Pflegegeld – Unterstützung für Pflege durch Angehörige

👵 Du wirst zu Hause von deiner Familie, von Freunden oder Nachbarn gepflegt?

Dann kannst du Pflegegeld von der Pflegekasse bekommen – jeden Monat!

Das ist eine finanzielle Unterstützung, weil deine Pflege zu Hause stattfindet – und nicht in einem Pflegeheim.

💶 Pflegegeld ab 2025:

  • Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: 990 € pro Monat

Das Geld bekommst du selbst.

💡 Du kannst es deiner Pflegeperson geben – als Dankeschön für die Hilfe.

Oder ihr entscheidet gemeinsam, wie ihr es nutzt.

🤝 Du kannst auch beides nutzen:

Pflegegeld und Pflegedienst – das nennt man Kombinationsleistung.

Zum Beispiel:

Ein Pflegedienst kommt ein paar Stunden pro Woche – den Rest macht deine Familie.

Dann bekommst du anteilig Pflegegeld, je nachdem wie viel der Pflegedienst übernimmt.

📍 Wichtig zu wissen:

  • Pflegegeld gibt es nur, wenn du zu Hause gepflegt wirst.
  • Du brauchst mindestens Pflegegrad 2.
  • Es ist Pflicht: Ein Pflegedienst muss regelmäßig zur Beratung kommen.

– Das nennt man: Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

– Er ist kostenlos

– Wie oft?

→ alle 6 Monate bei Pflegegrad 2 & 3

→ alle 3 Monate bei Pflegegrad 4 & 5

Diese Beratung ist wichtig, damit du weiter Pflegegeld bekommst.

📝 Wie beantragst du Pflegegeld?

  1. Du brauchst einen Pflegegrad

→ Den beantragst du bei deiner Pflegekasse

  1. Danach kannst du das Pflegegeld formlos beantragen

→ Am besten schriftlich oder online

📞 Brauchst du Hilfe beim Antrag?

➡️ Wir von Melius gGmbH unterstützen dich.

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