Pflegegeld – Unterstützung für Pflege durch Angehörige
👵 Du wirst zu Hause von deiner Familie, von Freunden oder Nachbarn gepflegt?
Dann kannst du Pflegegeld von der Pflegekasse bekommen – jeden Monat!
Das ist eine finanzielle Unterstützung, weil deine Pflege zu Hause stattfindet – und nicht in einem Pflegeheim.
💶 Pflegegeld ab 2025:
- Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
- Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
- Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 990 € pro Monat
Das Geld bekommst du selbst.
💡 Du kannst es deiner Pflegeperson geben – als Dankeschön für die Hilfe.
Oder ihr entscheidet gemeinsam, wie ihr es nutzt.
🤝 Du kannst auch beides nutzen:
Pflegegeld und Pflegedienst – das nennt man Kombinationsleistung.
Zum Beispiel:
Ein Pflegedienst kommt ein paar Stunden pro Woche – den Rest macht deine Familie.
Dann bekommst du anteilig Pflegegeld, je nachdem wie viel der Pflegedienst übernimmt.
📍 Wichtig zu wissen:
- Pflegegeld gibt es nur, wenn du zu Hause gepflegt wirst.
- Du brauchst mindestens Pflegegrad 2.
- Es ist Pflicht: Ein Pflegedienst muss regelmäßig zur Beratung kommen.
– Das nennt man: Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
– Er ist kostenlos
– Wie oft?
→ alle 6 Monate bei Pflegegrad 2 & 3
→ alle 3 Monate bei Pflegegrad 4 & 5
Diese Beratung ist wichtig, damit du weiter Pflegegeld bekommst.
📝 Wie beantragst du Pflegegeld?
- Du brauchst einen Pflegegrad
→ Den beantragst du bei deiner Pflegekasse
- Danach kannst du das Pflegegeld formlos beantragen
→ Am besten schriftlich oder online
📞 Brauchst du Hilfe beim Antrag?
➡️ Wir von Melius gGmbH unterstützen dich.
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