Pflegeleistungen sind seit 2025 gestiegen – Mehr Geld, mehr Hilfe!
Seit Januar 2025 gibt es mehr Geld von der Pflegekasse.
Fast alle Pflegeleistungen wurden um 4,5 Prozent erhöht.
Das bedeutet:
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bekommen mehr finanzielle Unterstützung – egal, ob sie zu Hause, in einer Tages- oder Nachtpflege oder in einem Pflegeheim leben.
Mehr Unterstützung für Pflege zu Hause
Viele Menschen möchten zu Hause wohnen bleiben – mit Unterstützung durch Familie, Freunde oder einen Pflegedienst.
Dafür gibt es verschiedene Leistungen:
Pflegegeld
Wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen, bekommst du das Geld direkt von der Pflegekasse.
Du kannst selbst entscheiden, wie du es nutzt – z. B. als Dankeschön oder zur Entlastung der Pflegeperson.
Beispiele ab 2025:
- Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
- Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
- Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 990 € pro Monat
Tipp:
Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden – das nennt man Kombinationsleistung.
So kannst du Pflege durch Angehörige und einen Pflegedienst verbinden.
Hilfe durch Pflegedienste – Pflegesachleistungen
Wenn du professionelle Unterstützung brauchst, bezahlt die Pflegekasse direkt den Pflegedienst.
Das sind die Pflegesachleistungen.
Der Pflegedienst hilft dir z. B. bei:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Anziehen)
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Medikamentengabe
- Wundversorgung
- Unterstützung im Alltag
Beispiele ab 2025:
- Pflegegrad 2: 796 € pro Monat
- Pflegegrad 3: 1.497 € pro Monat
- Pflegegrad 4: 1.859 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 2.299 € pro Monat
Mehr Geld auch für Tages- und Nachtpflege
Wer tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, bekommt ebenfalls mehr Unterstützung.
Beispiele (ab 2025 – monatlich):
- Pflegegrad 2: 721 €
- Pflegegrad 3: 1.357 €
- Pflegegrad 4: 1.685 €
- Pflegegrad 5: 2.085 €
Diese Leistungen kommen zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen – sie werden nicht angerechnet.
Warum sind die Erhöhungen wichtig?
- Die Lebenshaltungskosten und Pflegekosten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
- Viele Pflegebedürftige können ohne finanzielle Unterstützung keine gute Pflege sichern.
- Die Erhöhung soll helfen, Pflege bezahlbar zu halten – und die Arbeit von pflegenden Angehörigen besser anerkennen.
📌 Wichtig zu wissen
- Du bekommst Leistungen nur mit einem Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2).
- Den Pflegegrad beantragst du bei deiner Pflegekasse.
- Nach dem Antrag prüft der MD (Medizinische Dienst), wie viel Hilfe du brauchst.
- Danach bekommst du den Bescheid mit deinem Pflegegrad und kannst Leistungen beantragen.
UNSER BÜRO
Fernblick 18
42279 Wuppertal
RUFEN SIE UNS AN
Tel.: 0202 / 29 79 72 56
Mobil: 01573 / 789 2775
E-MAIL An UNS
info@melius-ggmbh.de