Pflegeleistungen sind seit 2025 gestiegen – Mehr Geld, mehr Hilfe!

Seit Januar 2025 gibt es mehr Geld von der Pflegekasse.
Fast alle Pflegeleistungen wurden um 4,5 Prozent erhöht.

Das bedeutet:
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bekommen mehr finanzielle Unterstützung – egal, ob sie zu Hause, in einer Tages- oder Nachtpflege oder in einem Pflegeheim leben.

Mehr Unterstützung für Pflege zu Hause

Viele Menschen möchten zu Hause wohnen bleiben – mit Unterstützung durch Familie, Freunde oder einen Pflegedienst.
Dafür gibt es verschiedene Leistungen:

Pflegegeld

Wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen, bekommst du das Geld direkt von der Pflegekasse.
Du kannst selbst entscheiden, wie du es nutzt – z. B. als Dankeschön oder zur Entlastung der Pflegeperson.

Beispiele ab 2025:

  • Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: 990 € pro Monat

Tipp:
Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden – das nennt man Kombinationsleistung.
So kannst du Pflege durch Angehörige und einen Pflegedienst verbinden.

Hilfe durch Pflegedienste – Pflegesachleistungen

Wenn du professionelle Unterstützung brauchst, bezahlt die Pflegekasse direkt den Pflegedienst.
Das sind die Pflegesachleistungen.

Der Pflegedienst hilft dir z. B. bei:

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Anziehen)
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung
  • Unterstützung im Alltag

Beispiele ab 2025:

  • Pflegegrad 2: 796 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 1.497 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: 1.859 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: 2.299 € pro Monat

Mehr Geld auch für Tages- und Nachtpflege

Wer tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, bekommt ebenfalls mehr Unterstützung.

Beispiele (ab 2025 – monatlich):

  • Pflegegrad 2: 721 €
  • Pflegegrad 3: 1.357 €
  • Pflegegrad 4: 1.685 €
  • Pflegegrad 5: 2.085 €

Diese Leistungen kommen zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen – sie werden nicht angerechnet.

Warum sind die Erhöhungen wichtig?

  • Die Lebenshaltungskosten und Pflegekosten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
  • Viele Pflegebedürftige können ohne finanzielle Unterstützung keine gute Pflege sichern.
  • Die Erhöhung soll helfen, Pflege bezahlbar zu halten – und die Arbeit von pflegenden Angehörigen besser anerkennen.

📌 Wichtig zu wissen

  • Du bekommst Leistungen nur mit einem Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2).
  • Den Pflegegrad beantragst du bei deiner Pflegekasse.
  • Nach dem Antrag prüft der MD (Medizinische Dienst), wie viel Hilfe du brauchst.
  • Danach bekommst du den Bescheid mit deinem Pflegegrad und kannst Leistungen beantragen.

 

 

UNSER BÜRO

Fernblick 18
42279 Wuppertal

RUFEN SIE UNS AN

Tel.: 0202 / 29 79 72 56
Mobil:  01573 / 789 2775

E-MAIL An UNS

info@melius-ggmbh.de