UNTERSTÜTZUNG IM ALLTAG (Pflegeleistungen – Stand 2025)

📈 1. Mehr Geld für Pflege ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 bekommst du mehr Geld für Pflege. Die Beträge steigen um 4,5 Prozent. Das gilt für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und andere Pflegehilfen. Mehr Infos beim Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de


💶 2. Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen)

Wenn dich ein Mensch aus der Familie pflegt, bekommst du Pflegegeld. Das ist Geld direkt für dich, damit du Hilfe zu Hause bekommst.

Pflegegrad Neues Pflegegeld 2025 Vorher (2024)
Pflegegrad 2 347 Euro/Monat 332 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro/Monat 573 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro/Monat 765 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro/Monat 947 Euro

Pflegegeld bekommst du von der Pflegekasse. Mehr Infos: Pflegegeld – www.pflege.de


🧑‍⚕️ 3. Pflegesachleistungen (Pflegedienst hilft)

Wenn ein Pflegedienst zu dir nach Hause kommt, nennt man das Pflegesachleistung. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Pflegegrad Neues Geld 2025 Vorher (2024)
Pflegegrad 2 796 Euro/Monat 761 Euro
Pflegegrad 3 1.497 Euro/Monat 1.432 Euro
Pflegegrad 4 1.859 Euro/Monat 1.778 Euro
Pflegegrad 5 2.299 Euro/Monat 2.200 Euro

Mehr Infos: Pflegesachleistungen – Verbraucherzentrale NRW


🌙 4. Tages- und Nachtpflege

Du kannst tagsüber oder nachts in eine Pflege-Einrichtung gehen. Dafür bekommst du extra Geld – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen.

Pflegegrad Neues Geld 2025 Vorher (2024)
Pflegegrad 2 721 Euro/Monat 689 Euro
Pflegegrad 3 1.357 Euro/Monat 1.298 Euro
Pflegegrad 4 1.685 Euro/Monat 1.612 Euro
Pflegegrad 5 2.085 Euro/Monat 1.995 Euro

Mehr Infos: Tagespflege – Bundesministerium


🔁 5. Entlastungsbudget & Entlastungsbetrag ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 gibt es das neue Entlastungsbudget. Es ersetzt die getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Damit kannst du das Geld flexibel nutzen.

  • Für Pflegegrad 2 bis 5

  • Neues Gesamtbudget: 3.539 Euro pro Jahr

  • Du entscheidest selbst, wie viel du für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzt

  • Die Pflicht, vorher sechs Monate gepflegt zu haben, fällt weg

Entlastungsbetrag: Jede pflegebedürftige Person (ab Pflegegrad 1) bekommt zusätzlich 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist für Hilfe im Alltag, z. B.:

  • Haushaltshilfe

  • Einkaufsbegleitung

  • Alltagsbegleiter

Der Betrag kann auch angespart und später genutzt werden.

Bis 30. Juni 2025 gilt noch:

  • Verhinderungspflege: 1.685 Euro/Jahr

  • Kurzzeitpflege: 1.854 Euro/Jahr

  • Kombination: bis zu 2.499 Euro für Verhinderungspflege möglich

Mehr Infos:


🧭 6. Pflege in NRW – Wer hilft mir?


Wenn du Fragen hast: Ruf deine Pflegekasse an oder frag bei einer Beratungsstelle. Du kannst dich auch bei uns melden. Wir helfen dir gerne weiter!

UNSER BÜRO

Fernblick 18
42279 Wuppertal

RUFEN SIE UNS AN

Tel.: 0202 / 29 79 72 56
Mobil:  01573 / 789 2775

E-MAIL An UNS

info@melius-ggmbh.de