Du entscheidest mit!

Viele Menschen denken:
Wenn eine Behörde oder ein Kostenträger Hilfe bezahlt,
dürfen sie auch alleine entscheiden,
wie diese Hilfe aussieht.

Aber das stimmt so nicht.

Denn:
Menschen mit Behinderung haben in Deutschland ein sogenanntes:

Wunsch- und Wahlrecht

Das bedeutet:
Du darfst mitentscheiden,
wie du leben möchtest —
und welche Unterstützung zu deinem Leben passt.

Was bedeutet das konkret? 🧩

Wenn du Leistungen zur Teilhabe bekommst,
darfst du Wünsche äußern.

Zum Beispiel bei:

🏡 Wohnformen
🧑‍🦽 Assistenz
🚗 Fahrdiensten
🏥 Reha-Angeboten
💬 Unterstützungsdiensten

Du darfst sagen:

💙 was dir wichtig ist
💙 wie du leben möchtest
💙 welche Unterstützung du brauchst
💙 welcher Anbieter zu dir passt

Denn:
Es geht um dein Leben —
nicht nur um Verwaltung oder Organisation.

Selbstbestimmung ist ein Recht ⚖️

Das Wunsch- und Wahlrecht steht im Gesetz —
im § 8 SGB IX.

Dort steht sinngemäß:
Berechtigte Wünsche von Menschen mit Behinderung sollen berücksichtigt werden.

Das bedeutet:
Behörden oder Leistungsträger dürfen nicht einfach über Menschen hinweg entscheiden.

Wohnen ist dabei ein besonders wichtiges Thema 🏡

Viele Menschen möchten:

✔️ in ihrer eigenen Wohnung leben
✔️ selbst entscheiden
✔️ Assistenz zuhause bekommen
✔️ nicht in eine Einrichtung ziehen müssen

Gerade beim Wohnen gibt es deshalb oft Diskussionen.

Denn manchmal sagen Behörden:
„Die andere Lösung wäre günstiger.“

Aber: Sparen allein reicht nicht als Begründung ❗

Ein wichtiges Gerichtsurteil hat das noch einmal deutlich gemacht.

Das Sozialgericht München entschied 2023:

👉 Menschen dürfen nicht gegen ihren Willen in besondere Wohnformen gedrängt werden,
nur weil diese günstiger erscheinen.

Das Gericht stärkte damit das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen —
auch außerhalb von Einrichtungen.

Was bedeutet das für Betroffene? 💬

Wenn du zum Beispiel lieber:

🏡 in deiner eigenen Wohnung leben möchtest
🧑‍🦽 Assistenz zuhause brauchst
🤝 einen bestimmten Anbieter möchtest

dann muss dieser Wunsch ernst genommen werden.

Eine Behörde darf nicht einfach sagen:

❌ „Das machen wir nicht.“
❌ „Das ist zu teuer.“

Nur in besonderen Ausnahmefällen darf ein Wunsch abgelehnt werden —
und das muss nachvollziehbar erklärt werden.

Es geht um dein Leben – nicht nur um Kosten

Das Wunsch- und Wahlrecht zeigt:
Menschen mit Behinderung sollen selbst bestimmen können,
wie sie leben möchten.

Denn:
Teilhabe bedeutet nicht nur Versorgung.

Teilhabe bedeutet auch:

💙 Freiheit
💙 Selbstbestimmung
💙 Mitentscheidung
💙 eigene Wünsche äußern dürfen

Viele Menschen kennen ihre Rechte nicht

Oft erleben Betroffene,
dass sie Entscheidungen einfach hinnehmen,
weil sie ihre Rechte nicht kennen.

Dabei ist wichtig:

✔️ Du darfst Fragen stellen
✔️ Du darfst Wünsche äußern
✔️ Du darfst Vorschläge machen
✔️ Du darfst Entscheidungen prüfen lassen

Niemand muss alles einfach akzeptieren.

Beratung kann helfen 🤝

Gerade bei Anträgen oder Gesprächen mit Behörden ist Unterstützung oft hilfreich.

Zum Beispiel durch:

✅ EUTB-Beratungsstellen
✅ Sozialberatungen
✅ Pflegestützpunkte
✅ Selbsthilfeorganisationen
✅ unabhängige Beratungsangebote

Dort kann gemeinsam geschaut werden,
welche Möglichkeiten und Rechte bestehen.

Wunsch- und Wahlrecht stärkt Teilhabe 🫂

Das Ziel ist:
Menschen sollen nicht nur „untergebracht“ oder „versorgt“ werden.

Sondern:
Sie sollen möglichst selbstbestimmt leben können —
mit Unterstützung,
die zu ihrem eigenen Leben passt.

Fazit

Das Wunsch- und Wahlrecht bedeutet:
Du darfst mitentscheiden,
wie du leben und unterstützt werden möchtest.

Denn:
Es geht um dein Leben,
deinen Alltag und deine Teilhabe.

Und wichtig:
Kosten allein dürfen nicht automatisch wichtiger sein als Selbstbestimmung und Lebensqualität. 🏡